“Wenn Kinderaugen strahlen und einem direkt ins
Gesicht blicken, schwebt man wie auf Wolken. Es
ist das größte Glück dieser Erde.”
Hüpf Hüpf Hurra
Dein
in
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer
Hüpfburgen
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
Vermietung: Die Hüpfburg wird dem Mieter in einem sauberen und
funktionstüchtigen Zustand übergeben.Bei der Übergabe der Hüpfburg an den
Mieter, muss dieser die Vollzähligkeit und Funktion überprüfen und den Erhalt
quittieren. Sollte die Hüpfburg durch einen Defekt nicht in Betrieb genommen
werden können, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung (z.B.
höhere Gewalt etc.).
Zusätzliche Kosten: Wenn die Hüpfburg stark verschmutzt zurückgegeben wird,
berechnen wir 50,00 Euro für die Reinigung. Bei einer Beschädigung während
der Mietzeit, trägt der Mieter anfallende Reparaturkosten. Bei Beschädigungen
oder Diebstahl am Mietgegenstand haftet der Mieter im vollem Umfang.
Betrieb der Hüpfburg: Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß genutzt
werden. Der Mieter verpflichtet sich bei Selbstabholung der Hüpfburg die
Anleitung für den Aufbau/Abbau zu lesen und zu beachten.
Elektrisches Gebläse: Nur die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff auf
das Gebläse haben. Der Betrieb darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützten
Kabel erfolgen. Falls das Gebläse überhitzt, schaltet es automatisch ab. Wenn
das Gebläse Abgekühlt ist schaltet es automatisch wieder ein. Das Gebläse
muss an einem trockenen Ort stehen. Achten Sie darauf, dass der
Ansaugschacht nicht behindert wird oder Fremdteile angesaugt werden können.
Betriebsfläche der Hüpfburg: Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw.
Rasenfläche zu wählen. Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.)
muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten ist
sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen
etc. ist. Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die ein
herausfallendes Kind verletzen können. Zudem soll eine Matte bzw. ein
Rasenteppich oder dergleichen ausgebreitet werden. Vor dem Aufblasen ist die
Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel verbaut wurde und
nicht in sich gedreht ist um eine störungsfreie Funktion zu gewährleisten.
Aufblasen/Luft ablassen: Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den
gesamten Füllvorgang. Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf
zu achten, dass keine Kleinteile (wie bspw. Papier oder ähnliches den
Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden,
dass die Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen
Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Niemand darf beim Aufblasen oder
Ablassen die Hüpfburg betreten. Ein Abdecken des Gebläses ist sowohl
während der Aufbauphase sowie während der gesamten Betriebszeit zu
unterlassen. Bei Regen ist die Nutzung der Hüpfburg aufgrund der fehlenden
ständigen Luftzufuhr nicht gestattet.
Haftung: Mit der Übergabe der Hüpfburg geht die Gefahrtragung und Haftung
bis zum Moment der Rückgabe auf den Mieter über. Das Unternehmen Hopser
Hüpfburgenverleih trägt keine Verantwortung für Personenschäden oder Unfälle,
die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Der Mieter stellt den
Vermieter von allen eigenen und Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter darf den
Mietgegenstand nicht an Dritte Personen überlassen.
Info: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der
Privathaftpflicht oder Haushaftpflicht abgedeckt. Bei Betrieben von der
Betriebshaftpflicht.
Reservierung und Stornierung:Die Reservierung der Hüpfburg für einen
bestimmten Termin ist verbindlich. Bei Stornierung sind die folgenden Anteile der
vereinbarten Mietkosten zu zahlen: bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 % vierzehn
bis sieben Tage vor Mietbeginn 50 % weniger als drei Tage vor Mietbeginn 80 %
Wetterrisiko: Wir geben Ihnen die Möglichkeit, dass Sie bei einer bereits
gebuchten und angemieteten Hüpfburg bis 12 Stunden vor der Veranstaltung
aufgrund schlechter Wettervorhersagen (Dauerregen, Sturm) für Ihre Region
vom Mietvertrag kostenfrei zurücktreten können.
Rückgabe: Der Mieter gibt die trockene und von innen und außen gesäuberte
Hüpfburg an den Vermieter zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger
Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der
Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von einem Tagessatz für jeden weiteren
angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen.
Kaution: Bei privater Anmietung wird eine Kaution erhoben. PVC/Nylon
Hüpfburgen 50€ oder PVC/Profi Hüpfburgen 100€. Die Kaution wird bei
Abholung oder Auslieferung fällig. Bei sauberer und vollständiger Rückgabe des
Mietartikels bekommen sie die Kaution nach der Veranstaltung zurück. Die
Kaution kann in bar, als Überweisung oder mit EC-Karte hinterlegt werden.
Sollte der Mietgegenstand nass, verschmutzt oder beschädigt sein, behalten wir
uns vor, die Kaution teilweise/vollständig einzubehalten.
Allgemeine Bestimmungen: Die Beschaffung von eventuell erforderlichen
Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen
obliegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere
Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der
übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für
etwaige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Oranienburg.
Aufsichtsperson:
Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einer
erwachsenen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß
aufgebaut und dann nicht zweckentfremdet benutzt wird. Es ist darauf zu achten
das die Hüpfburg nicht die maximale Nutzerzahl übersteigt.
Bitte achten Sie darauf, dass Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und andere
Gegenstände welche Verletzungen oder die Hüpfburg beschädigen können vor
der Benutzung entfernt werden.
Hüpfburgen sind für Kinder konstruiert und sollten nicht von Erwachsenen
benutzt werden. (Hohe Punktbelastung)